Wie bestelle ich meine Produkte bei Publicare?

Hier erfahren sie, wie sie Schritt für Schritt ihre Bestellung bei uns aufgeben, wann diese bei ihnen eintrifft, wie sie sich in Notsituationen verhalten sollten, um schnell an ihre benötigten Produkte zu gelangen und was auf einem richtig ausgefüllten Rezept stehen muss.

 

Schritt 1 – Rezept/Verordnungsschein besorgen

 

Damit wir sie mit Produkten beliefern dürfen, benötigen wir ein gültiges Rezept bzw. einen gültigen Verordnungsschein. Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus oder im niedergelassenen Bereich (Praktischer Arzt, Facharzt) stellt ein Rezept / einen Verordnungschein über die von ihnen benötigten Hilfsmittel aus.

Hat ihre Krankenkasse eine Dauerverordnung genehmigt, so reicht ein Anruf, ein Fax oder eine Email an unseren Kundendienst, um eine Lieferung der von ihnen benötigten Hilfsmittel zu veranlassen.

 

Schritt 2 – Zusendung des Rezeptes/Verordnungsscheines

 

Das Rezept oder den Verordnungschein bitte per Fax (07229 70560-60), per Email (bestellung@publicare.at) oder per Post an uns senden.

Für ihre Bestellung reicht ein Fax oder Email des Rezeptes bzw. des Verordnungscheines aus. Für die Abrechnung mit den Krankenkassen benötigen wir allerdings zusätzlich das Original.

Ihrer Lieferung liegt standardmäßig ein kostenloser Rückumschlag bei, in dem sie uns ihr Originalrezept portofrei zuschicken können. Bedenken sie bitte, dass die Zustellung eines Rezeptes/Verordnungscheines bis zu drei Werktagen dauern kann.

 

Schritt 3 – Versand der Produkte

 

Sobald uns ihr Rezept vorliegt, wird ihre Bestellung beauftragt und verschickt. Im Normalfall trifft ihre Lieferung innerhalb von 1 bis 2 Werktagen nach Erhalt ihres Rezeptes bei ihnen ein. Der Versand erfolgt mit der österreichischen Post. Diese stellt in der Regel von Montag bis Freitag die Lieferungen zu.

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir ohne vorliegendes gültiges Rezept keine Lieferung vornehmen können, da wir die erbrachten Leistungen dann nicht mit ihrer Krankenkasse abrechnen dürfen.

 

Wann kommen meine Produkte?

Wenn ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, wird der Auftrag von unserem Kundendienst sofort bearbeitet. Sofern die Produkte auf Lager sind erhalten sie die bestellte Ware innerhalb von 24 Stunden in ganz Österreich.

Das richtige Rezept/Verordnungsschein: Was muss auf dem Rezept/Verordnungsschein stehen?

 

Die ärztliche Verordnung (Rezept oder Verordnungsschein) ist die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Zur Abrechnung mit den Krankenkassen müssen bestimmte Punkte bei der Verordnung ihrer Hilfsmittel von ihrem Arzt beachtet werden.

Einige Krankenkassen haben für Produkte Mengenbeschränkungen bzw. erstatten einige Produkte nicht, da diese aus Sicht der jeweiligen Krankenkasse nicht medizinisch notwendig sind.

Geht ihr Bedarf über die Mengenbeschränkungen hinaus, muss eine medizinische Begründung (vom Arzt) für diesen Mehrbedarf vorliegen. Die endgültige Entscheidung, ob sie die Ware bezahlt bekommen, liegt aber bei ihrer Krankenkasse.

Ob ihre Krankenkasse eine Mengenbeschränkung hat, erfahren sie bei ihrer Krankenkasse oder bei ihrem persönlichen Ansprechpartner von Publicare.

 

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Die Die Anzahl der benötigten Hilfsmittel muss genau angegeben werden. Im optimalen Fall ist ersichtlich, wie viel Packungen genau verordnet werden.
  • Die Bezeichnung des Hilfsmittels muss eindeutig sein.
  • Artikelnummern sollten enthalten sein. 
  • Die Diagnose (die vom Arzt festgestellte Krankheit) muss angegeben werden. 
  • Der Verordnungszeitraum bei Einzel- oder Dauerversorgungen (z. B. ein Monat oder Quartalsversorgung) muss angegeben werden. 
  • Hilfsmittel (z. B. Stoma- oder Inkontinenzprodukte) und Verbandstoffe (Wundprodukte) müssen auf getrennten Rezepten/ Verordnungsscheinen angeführt werden, da diese bei unterschiedlichen Stellen der Krankenkassen abgerechnet werden. 
  • Das Rezept/Verordnungsschein muss vom Arzt unterschrieben und abgestempelt sein. 
  • Nachträgliche handschriftliche Änderungen müssen ebenfalls vom Arzt abgezeichnet und abgestempelt werden. 
  • Das Rezeptdatum muss vor dem Lieferdatum liegen.